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Widerrufsrecht bei Kreditverträgen

KASKADENVERWEIS EUROPARECHTSWIDRIG?

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.03.2020, Az. C-66/19 entschieden, dass die vom deutschen Gesetzgeber vorgegebene Musterbelehrung bei Kreditverträgen europarechtswidrig ist.

EuGH-Urteil zum Kaskadenverweis

Die in deutschen Kreditverträge millionenfach verwendete Musterbelehrung zum Widerrufsrecht ist nach Ansicht des EuGH europarechtswidrig. Die Verbraucherkreditrichtlinie verlange eine hinreichende klare und verständliche Erläuterung des Widerrufsrechts.

Verweist eine Widerrufsbelehrung jedoch hinsichtlich der Pflichtangaben lediglich auf ein Gesetz (hier § 492 Abs. 2 BGB a.F.), muss also der Verbraucher die maßgeblichen Pflichtangaben selbst durch einen Blick ins Gesetz ermitteln, sei dies nicht hinreichend klar.

Dem Urteil wird seitens sog. „Verbraucherschutzkanzleien“ zugesprochen, hiermit ließen sich sämtliche Kreditverträge seit dem Jahr 2010 widerrufen. Zusätzlich zu den Immobiliarkrediten könnten auch Konsumentenkredite wie etwa Kfz-Finanzierungen, betroffen sein. Das Urteil des EuGH wird als neuer „Widerrufsjoker“ verkauft. Die Akquise von Mandanten läuft auf Hochtouren.

(EuGH, Urt. v. 26.03.2020 – C-66/19)

Welche Folgen hat das Urteil des EuGH tatsächlich?

Die Banken können sich überwiegend weiterhin auf den sog. „Musterschutz“ berufen.

Musterschutz und Auslegung „contra legem“

Entgegen der Werbeaussagen hat das Urteil des EuGH bei weitem nicht die zugesprochenen Auswirkungen.

Die Auslegung des nationalen Rechts obliegt den nationalen Gerichten, hier also dem BGH. Der BGH hat wiederholt festgehalten (so zuletzt Urt. v. 15.10.2019, Az. XI ZR 759/17), dass bei eindeutigem Willen des Gesetzgebers eine richtlinienkonforme Auslegung – gegen den Wortlaut des Gesetzes – nicht möglich ist.

Der Unternehmer kann sich gem. Art. 247 § 6 II 3 EGBGB a.F. auf den sog. Musterschutz berufen, wenn er das vom Gesetzgeber vorgesehene Muster verwendet hat. Eine Haftung der Bank für ein vom Gesetzgeber (europarechts)widrig umgesetztes Muster kommt nicht in Betracht.

EuGH – und jetzt?

FOLGEN DES EuGH-URTEILS FÜR RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Wir zeigen auf, dass das EuGH-Urteil in vielen Fällen nicht zu einer Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherer führt, weil eine Auslegung gegen den Wortlaut der Norm nicht möglich ist und Musterschutz besteht.

Verwirkungseinwand nach Fahrzeugrückgabe

Der BGH hat mit einem NZB-Beschluss eine Entscheidung des OLG Brandenburg bestätigt, wonach der Widerruf einer Kfz-Finanzierung nach Fahrzeugrückgabe verwirkt sein kann.

VERWIRKUNG BEI WIDERRUFENEM KFZ-DARLEHEN

RÜCKGABE DES FAHRZEUGS ALS SICHERHEIT

Der BGH hat ein Urteil des OLG Braunschweig zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zur Kfz-Finanzierung, womit ein Recht auf Widerruf nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten als verwirkt angesehen wurde, bestätigt.

Der Verbraucher hatte im Jahr 2006 zur Finanzierung eines Pkw einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank geschlossen. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und wollte den Kaufpreis zurück.

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass der Widerruf verwirkt sei. Die Bank habe darauf vertrauen dürfen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Grund hierfür sei, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt habe. Weil die Bank ihre Sicherheit, nämlich das erworbene Fahrzeug, freigegeben habe, habe sie davon ausgehen dürfen, dass das Darlehensverhältnis vollständig abgewickelt gewesen sei.

Der BGH hat dies durch Zurückweisung der NZB bestätigt.

OLG Braunschweig, Urt. v. 14.02.2019 – 11 U 112/18 – NZB zurückgewiesen durch BGH, Urt. v. 03.12.2019 – XI ZR 100/19.

Praxistipp

Zahlreiche Kfz-Finanzierungen werden widerrufen, obwohl der Darlehensvertrag bereits beendet ist. Wir empfehlen hier eine Rückfrage, ob das Darlehen noch valutiert und das Fahrzeug zurückgegeben ist.

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